Der Gewerbliche Rechtsschutz umfasst das Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmusterrecht (Designschutz) und das Markenrecht. Daneben zählen auch das Wettbewerbsrecht und das Urheberrecht, selbst wenn diese nur am Rande gewerbliche Schutzrechte umfassten, regelmäßig in den Rechtsbereich.