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Urheberrecht

Das Urheberecht entsteht im Gegensatz zu den meisten sonstigen gewerblichen Schutzrechten bereits bei der Erstellung eines Werkes, ohne dass es noch einer Eintragung etc. bedarf. Des weiteren ist in Deutschland das Urheberrecht an sich nicht übertragbar. Damit der Urheber sein Werk dennoch adäquat vermarkten kann, sind entsprechende Verwertungsrechte gegeben, welche wiederum übertragen werden können.
 

Cornelius Matutis
Rechtsanwalt

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